Geschäftsbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter zu melden. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierungen mehr als 60 Tage vor Ankunft wird dem Mieter der Mietpreis vollständig erlassen.
- Bei Stornierungen weniger als 60 Tagen vor Ankunft bleibt der Mieter für den vollen Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Der Vermieter verpflichtet sich, alle üblichen Anstrengungen zu unternehmen um die Wohnung erneut zu vermieten.
Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Aufgrund dieser Stornierungsbedingungen wird der Abschluss einer Reiseversicherung empfohlen (Auf Nachfrage kann eine Reiseversicherung empfohlen werden)
2.Beanstandungen betreffend dem Mietobjekt hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalitäten samt Inventar in verabredeten, vertragsmässigem, guten Zustand befunden hat.
3. Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehören laut Inventar wieder abzutreten. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter daraus kein Nachteil entsteht.
4.Der Mieter verpflichtet sich ferner, nichts dem Hause und dem Inventar Nachteiliges vorzunehmen, alles irgendwie schadhaft Scheinende oder Schädliche ungesäumt dem Vermieter zu melden und das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben, d.h. die Wohnung oder das Chalet darf nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, die im Vertrag erwähnt sind.
5. Irgendwie selbstverschuldete Beschädigungen am Hause oder am Inventar sind vom Mieter zu tragen. In die Aborte und Kanalisation dürfen keine verstopfenden Gegenstände geworfen werden.
6. Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des Schweizerischen Obligationenrechts.
7. Der Mieter anerkennt die Hausordnung und räumt dem Vermieter das Recht ein, die Wohnung jederzeit zu besichtigen oder besichtigen zu lassen.
8. Alle noch ausstehenden Zahlungen (Kurtaxen, Restzahlung etc) sind vor Abreise zu bezahlen.
9. Check –in Zeit: 16:00 Uhr, Check – out Zeit: 09:00 Uhr (späteres check-out nur auf Anfrage)